Bevor wir uns mit Anpassungen befassen, lassen Sie uns die Dinge einfach halten:
- Wenn dir deine Schuhgröße gut passt, kaufst du deine Schuhgröße einfach in einem Lintaman.
- Wenn Ihre Schuhe im Allgemeinen zu dünn sind, sehen Sie in der Schuhgrößentabelle nach, ob Sie eine Größe von Lintaman größer als Ihre normale Größe bestellen können, was möglich ist Machen Sie die Schuhweite gut für Sie. (wir brauchen keine halben Größen: Sie nehmen einfach die Größe größer)
- Wenn Ihre Schuhe im Allgemeinen zu breit sind, sehen Sie in der Tabelle nach, um sicherzustellen, dass Sie die Größe kleiner wählen können und immer noch im Längenbereich liegen, um eine bessere Weitenanpassung zu erzielen.
- Wenn die Größe Ihres linken und rechten Fußes nicht übereinstimmt, finden Sie die individuellen linken und rechten Schuhgrößen, die ihnen passen.
So gehen Sie vor:
1) Messen Sie Ihre Füße.
Sind Ihre Füße extra breit oder extra lang? Oder möchten Sie einfach sicher sein, welche Schuhgröße Sie kaufen sollen?
Stellen Sie sich auf ein Blatt Papier und halten Sie beide Fersen und das Papier gegen eine Wand. Markieren Sie die Länge Ihrer Füße am großen Zeh und die maximale Breite beider Füße an der breitesten Stelle von innen nach außen.
Messen Sie nun die Markierungen mit einem Lineal und markieren Sie Ihre separaten linken und rechten Datensätze (es ist nicht ungewöhnlich, dass 4 oder 6 mm von Fuß zu Fuß variieren – und es treten auch mehr Variationen auf).
2) Verwenden Sie die Tabelle.
Schauen Sie in der Tabelle nach, was am besten zu der gerade gemessenen Breite und Länge Ihres Fußes passt. Normalerweise gibt es zwei Ergebnisse:
Hinweis: Lösung B kann eine Vorlaufzeit von bis zu 90 Tagen erfordern. Aufgrund der Breite der Einstellbarkeit eines Lintaman-Schuhs ist dies eine viel risikoärmere Kaufentscheidung als klassische Schuhe auf diese Weise einzurichten. Alle benutzerdefinierten Paare und personalisierten Nichtübereinstimmungen werden auf Bestellung zusammengestellt und unterliegen keiner Rückgabe-/Rückerstattungsrichtlinie (außer bei garantiebedingtem Versagen).